Satzung
Auszüge aus der Satzung
§ 4 Der Verband tritt für Menschen mit Behinderung und für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ein.
Er hat die Aufgaben, sich für deren Förderung in vorschulischen, schulischen, außer- und nachschulischen Organisationsformen sowie in allgemeinen Lebensbezügen einzusetzen und auf schulische und gesellschaftliche Integration hinzuwirken.
Er setzt sich ein für eine qualifizierte Ausgestaltung von vorschulischen, schulischen, außer- und nachschulischen Angeboten.